GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Services ECONOMY und PROFESSIONAL von ECO-EXPORT
§ 1 Geltung und Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und sonstige Angebote von ECO-EXPORT erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt ECO-EXPORT nicht an.
§ 2 Ziele
ECO-EXPORT verfolgt das Ziel, dem Auftraggeber Vertriebspartner zu liefern, die ein Interesse an den Produkten des Auftraggebers bekundet haben („Bewerber“), damit der Auftraggeber mit einem oder mehreren Bewerbern vertrieblich aktiv werden kann.
§ 3 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen, die auf der Webseite von ECO-EXPORT öffentlich einsehbar sind: www.eco-export.com. ECO-EXPORT ist berechtigt, alle Arbeiten durch eigene Mitarbeiter oder durch externe Dienstleister durchzuführen.
§ 4 Honorare und Provisionen
(1) Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, gelten die Honorare und Provisionen der in §3 genannten Webseite zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
(2) Die Honorare für ECO-EXPORT setzen sich aus einer oder mehreren der folgenden Komponenten zusammen:
Vor Projektstart: Bearbeitungsgebühr
a. einmalige Bearbeitungsgebühr für Recherche, Vorbereitung, Rücksprache mit dem Auftraggeber.
Nach Zahlungseingang von a. beginnt ECO-EXPORT mit den in §3 beschriebenen Dienstleistungen.
Bei Erfolg: Honorare oder Provisionen
b. nur bei Service PROFESSIONAL: ECO-EXPORT erhält ein einmaliges Erfolgshonorar, sobald die Suche nach Bewerbern durch ECO-EXPORT abgeschlossen ist und alle geeigneten Bewerber an den Auftraggeber übermittelt wurden. Dieses wird durch Rechnungstellung fällig, unabhängig davon, ob der Auftraggeber überhaupt Kontakt mit dem/den jeweils vermittelten Bewerber/n aufnimmt.
c. bei Services ECONOMY und PROFESSIONAL: ECO-EXPORT erhält ein zusätzliches Erfolgshonorar, wenn der Auftraggeber eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Bewerbern, auch ohne Schriftform, innerhalb von 24 Monaten nach dessen Vermittlung durch ECO-EXPORT beginnt, oder wenn der Auftraggeber einen oder mehrere Bewerber anstellt.
d. nur bei Service PROFESSIONAL: Anstelle von c. kann der Auftraggeber die folgende Option wählen: ECO-EXPORT erhält ein einmaliges Erfolgshonorar je vermitteltem Vertriebspartner, das fällig wird, wenn der neu vermittelte Vertriebspartner einen Mindestumsatz für den Auftraggeber generiert und die Zahlung zu diesem Umsatz beim Auftraggeber eingeht.
Die Höhe des Mindestumsatzes ist vertraglich zwischen ECO-EXPORT und dem Auftraggeber vereinbart.
e. nur bei Service ECONOMY: Zusätzlich zu der in §4 (2) c. beschriebenen Erfolgszahlung erhält ECO-EXPORT einen im unterschriebenen Auftrag definierten Betrag. Dieser Betrag wird jährlich fällig, maximal für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beginn der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem an ihn durch ECO-EXPORT vermittelten Bewerber.
(3) Alle genannten Honorare und Provisionen sind Nettobeträge und werden mit der jeweils geltenden, anwendbaren Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Alle Rechnungsbeträge werden sofort fällig und sind vom Auftraggeber sofort ohne Abzüge zu bezahlen.
(4) Bereits bezahlte Honorare werden weder ganz noch anteilsmäßig zurückerstattet.
(5) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist ECO-EXPORT berechtigt, die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen sofort zu beenden.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Nach Zusendung eines von Bewerber-Kontaktdaten bzw. eines Bewerber-Profils hat der Auftraggeber 14 Tage Zeit
– um ECO-EXPORT schriftlich darüber zu informieren, dass er keinen Kontakt mit diesem Bewerber aufnehmen wird ODER
– um den Kontakt mit diesem Bewerber aufzunehmen und ECO-EXPORT das Ergebnis der Kontaktaufnahme schriftlich mitzuteilen.
Andernfalls wird automatisch das jeweilige Erfolgshonorar gem. §4 (2). fällig.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ECO-EXPORT unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit einem Bewerber, auch ohne Schriftform, beginnt oder einen Bewerber anstellt.
(3) ECO-EXPORT kommuniziert für den Auftraggeber mit zahlreichen Vertriebspartnern aus der Vertriebsregion. Nur für den Fall, dass sich einer dieser Vertriebspartner, den ECO-EXPORT vorher kontaktiert hatte, mit dem Auftraggeber ohne Freigabe durch ECO-EXPORT in Verbindung setzt, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, diesen Vertriebspartner zur weiteren Kommunikation an ECO-EXPORT zu verweisen. Andernfalls gilt dieser Vertriebspartner als Bewerber gem. §4 (2).
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus §4 (2), §5 (1) – (3) durch eigenes Verschulden nicht nach, so behält sich ECO-EXPORT vor, allen Bewerbern von einer Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber abzuraten. Weiterhin behält sich ECO-EXPORT vor, zukünftig keine Vermittlungsaufträge mehr von diesem Auftraggeber anzunehmen.
§ 6 Garantien und Haftung
(1) Der Auftraggeber garantiert, dass die ECO-EXPORT zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen sowie dass diese frei von Rechten Dritter sind. In allen Fällen stellt der Auftraggeber ECO-EXPORT von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter sowie der damit verbundenen Kosten frei.
(2) Die von ECO-EXPORT zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte kann ECO-EXPORT daher nicht übernehmen. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Prüfung der Eignung der Bewerber und für seine Auswahlentscheidungen. ECO-EXPORT haftet nicht für Schäden durch Vertriebspartner oder Bewerber, die ECO-EXPORT vermittelt hat. Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen ECO-EXPORT als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, mit Ausnahme solcher Ansprüche, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind.
(3) ECO-EXPORT arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen, gibt aber keine Garantie dafür, überhaupt Bewerber an den Auftraggeber vermitteln zu können.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit einseitig, ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist, schriftlich oder per E-Mail kündigen.
(2) Wenn der Auftraggeber beim Service PROFESSIONAL bereits für die Lieferung aller Bewerber bezahlt hat, danach aber den Vertrag kündigt und anschließend einen von ECO-EXPORT vermittelten Bewerber unter Vertrag nimmt, steht ECO-EXPORT das unter §4 (2) c. bzw. §4 (2) d. genannte Erfolgshonorar zu.
§ 8 Datenschutz
(1) ECO-EXPORT weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
(2) ECO-EXPORT weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für im Internet übertragene Daten nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass es Dritten möglich ist, die an ECO-EXPORT übermittelten Daten jederzeit einzusehen. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt Zugang zu diesen Daten zu erhalten. Für die Sicherheit der von ihm an ECO-EXPORT übermittelten Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst Sorge.
§ 9 Externe Verlinkungen
Auf den Seiten der ECO-EXPORT befinden sich Links zu anderen Seiten und Bildern im Internet. ECO-EXPORT hat keinerlei Gestaltungsmöglichkeit hinsichtlich der Inhalte der verlinkten Seiten. Es wird keine Haftung für die Inhalte der verlinkten Seiten übernommen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Eine kontinuierliche inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird ECO-EXPORT derartige Links umgehend entfernen. Durch Nutzung und Betätigung dieser externen Links erklären Sie sich mit der Erfassung, Bearbeitung sowie Nutzung der automatisiert erhobenen Daten durch deren Vertreter sowie Dritter einverstanden.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart gilt: Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Málaga, soweit dies gesetzlich zulässigerweise vereinbart werden kann. Es gilt spanisches Recht.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Vielmehr sind die Beteiligten verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem von ihnen mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag Regelungslücken aufweisen sollte.
§ 12 Schriftform Klausel
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung des Schriftformerfordernisses.
§ 13 Referenz
Der Auftraggeber erteilt sein Einverständnis, dass ECO-EXPORT im Rahmen der Eigendarstellung des Unternehmens, auch zu werblichen Zwecken, den Vertragspartner inkl. Logo in seiner Referenzliste führen darf. Dies gilt auch nach Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit.